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Organisation
Convent
Das beschlußfassende Organ der Aktivitas ist der Aktivenconvent (AC). Er ist eine demokratische Mitgliederversammlung. Ihm gehören die aktiven studentischen Mitglieder und der zum beratenden Ehrensenior gewählte Alte Herr mit Stimmrecht an. Der AC wählt das Chargenteam, den Vereinsvorstand, einmal im Semester.
Über Aufnahme, Burschung und den Ausschluß von Mitgliedern bestimmt allein der Burschenconvent (BC). Weiterhin besteht als gemeinsames Beschlußorgan der Aktivitas und der Altherrenschaft der Cummulativconvent (CC).
Chargen
Die ersten drei Chargen (x, xx, FM) dürfen nicht von Vereinsfreunden oder Füxen bekleidet werden. Sie haben unterschiedliche Aufgabengebiete:
Senior (x): Die höchste Charge ist Vorsitzender des Vereins. Er ist für die gesamte Organisation der Vereinsveranstaltungen zuständig. Er repräsentiert den Verein nach außen hin, insbesondere gegenüber dem Altherrenverein.
Fuxmajor (FM): Die zweithöchste Charge ist für die Erziehung neuer Bundesbrü-der im unitarischen Geist zuständig.
Consenior (xx): Der 2x unterstützt den Senior. Im Besonderen kann der Consenior für die hochschulpolitischen und gesellschaftlichen Belange.
Skriptor (xxx): Der Schriftführer wickelt sämtliche Korrespondenz des Vereins ab. Er führt die Mitgliederkartei.
Quästor (xxxx): Der Zahlmeister verwaltet Konto und Kasse der Aktivitas.
Ehrensenior (Ehx): Der Convent kann einen verdienten AH zum Ehrensenior der Aktivitas bestimmen. Dieser hat Stimmrecht auf dem AC und BC. Gemäß Blaubuchbeschluß darf dieses Stimmrecht von einem anwesenden AH auf den Conventen der Aktivitas wahrgenommen werden.
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Unterkapitel
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