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Mensur I

Die Unitas lehnt als katholische Studentenverbindung die Mensur als Bestandteil der bundesbrüderlichen Gemeinschaft ab. Da der unitarische Fux wissen muß, worauf sich diese Haltung gründet, befaßt sich die folgende urteilsfreie Darstellung mit der Entwicklung des studentischen Fechtens und dem Verhältnis von Staat und Kirche zur Mensur. Unsere Grobübersicht dient der grundlegenden Information, die Verweise auf andere Darstellungen (folgt) der Vertiefung bei Interesse.

Geschichte

Das Recht, im täglichen Leben eine Waffe zu tragen, verliehen den Studenten des frühen Mittelalters die Nationen, zu denen sie sich an den Hochschulorten zusammengeschlossen hatten. Der Grund hierfür war nicht die ganz überwiegend adlige Herkunft der Studentenschaft, sondern ein ganz praktischer. Als zwischen den zueinander weit entfernten Hochschulen reisender Scholar sah sich der Student oft drohenden Überfällen und Übergriffen ausgesetzt. Zu seiner universitären Ausbildung gehörte daher neben dem curriculum, der Unterweisung im Reiten und Tanzen auch der Fechtunterricht. Mit dem Vordringen des Bürgertums an die Universitäten begannen Streitigkeiten um das ursprüngliche Adelsprivileg, das Kaiser Maximilian (1459-1519) allen Studenten schließlich 1514 garantierte. Das gleichwohl weiterhin vorhandene, starke Standesbewußtsein und die Lust an der tätlichen Auseinandersetzung führten in der Folgezeit zu regelmäßigen und blutigen Gefechten unter den Studenten. Dieses ungeregelte Duell (Rencontre) des 16. Jahrhunderts entwickelte sich fort und wurde durch die ab 1855 entstehende Bestimmungsmensur abgelöst. Bei dieser Form des zunehmend strengen Regelwerken (Comment) unterworfenen Fechtens bestimmten die Parteien, später die Fechtwarte der Verbindung, wer gegeneinander fechten sollte. Der Ehrenhandel als Grund und Anlaß blieb dem Duell vorbehalten, das spätestens seit dem Zweiten Weltkrieg von den Studentenverbindungen grundsätzlich abgelehnt wird.

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