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Unmittelbare Nachkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg standen die Verbindungen vor einem Scherbenhaufen, den auch ihnen die Nationalsozialisten bereitet hatten. Die westlichen Siegermächte begegneten ihnen mißtrauisch und verboten anfangs das Tragen der Farben oder gar die Wiederbegründung. Erst 1950 hob die Alliierte Kommission das generelle Farbenverbot wieder auf. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte der westdeutschen Rektorenkonferenz das häufig ausgesprochene Verbot von Farben an der Universität. Die volle Anerkennung und Rehabilitierung der Korporationen kann erst für das Jahr 1961 festgestellt werden, als die Verbände in die Förderung des Bundesjugendplanes aufgenommen wurden.
In der Sowjetischen Besatzungszone übte die Militärverwaltung deutlich größeren Druck aus und verbot die Korporationen. Ihre ehemaligen Mitglieder wurden nach den Nazionalsozialisten nun von den Kommunisten verfolgt, die Besitztümer verstaatlicht. Insbesondere schlesische Verbindungen verlegten in dieser Zeit ihren Ort an westdeutsche Hochschulorte.


Unterkapitel

Anfänge
Blütezeit
NS-Zeit
nach 1945
bis heute