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Organisationsstruktur des Unitas-Verbandes
Die Organisationsstruktur des Verbandes unterscheidet sich von der einzelner Vereine deutlich. Daher muß die folgende Kurzbeschreibung ergänzt werden durch das Organigramm des Unitas-Verbandes.
Generalversammlung
Das höchste beschlußfassende Organ des Verbandes ist die Generalversammlung (GV) des Unitas-Verbandes. Zu ihr entsendet jeder aktive Unitas-Verein und jeder Unitas-Altherrenverein einen stimmberechtigten Vertreter. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr statt. So zum Beispiel die 112. GV vom 25.-28. Mai 1989 in Nürnberg. Auf der Tagesordnung stehen sowohl verbandsinterne als auch den Verband betreffende gesellschafts- und kirchenpolitische Themen. Die Generalversammlung wählt den viermal jährlich tagenden Vorstand des UV, dessen Mitglieder ausschließlich ehrenamtlich tätig sind.
Vorort
Für jeweils ein Jahr (Oktober bis September) wird ein Studentenverein als Vorort gewählt. Er organisiert die Verbandsveranstaltungen und vertritt den Verband nach außen hin.
Ihm steht der Vorortspräsident (VOP) vor, der - im Gegensatz zu anderen Korporationen - ein aktiver Student ist und den Gesamtverband leitet. Seine Arbeit wird von zwei (in begründeten Ausnahmefällten von drei) Vorortsschriftführern (VOS) unterstützt.
Vorstand
Dem Vorstand und dem Erweiterten Vorstand gehören seine Mitglieder für jeweils zwei Jahre an. Nur die Aktivenvertreter haben eine einjährige Amtszeit bei nur einmal möglicher Wiederwahl.
Dem sei noch hinzuzufügen, daß an Hochschulorten mit mehreren Unitas-Vereinen ein "Ortssenior" gemeinsame Veranstaltungen plant und koordiniert.
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